02 Jan Normierung von PSA von großer Bedeutung
RECHTSTEINER, in Person von Andrea Rechtsteiner, unterstützt den DTV und damit die Textilpflegebranche bei der Normenarbeit für PSA auf europäischer Ebene.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist sowohl für die Verwender als auch die Hersteller und Wiederaufbereiter der spezifischen textilen Produkte in diesem Bereich von großer tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung.
Wie im vorhergehenden Blog beschrieben, hat Andrea Rechtsteiner seit diesem Jahr die Aufgabe übernommen, die Textildienstleister im Bereich der Normung bei Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu vertreten. Sie ist eingebunden in die Arbeit des Technical Committee (TC) 162 und dort vor allem – und weil am bedeutendsten für die Branche – in die Arbeitsgruppen (Working Groups)
- WG 2 Resistance to heat and fire of protective clothing
- WG 4 Protective clothing against foul weather, wind and cold
Der Geltungsbereich der WG 2 – Widerstand gegen Hitze und Feuer von Schutzkleidung im Rahmen der neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 – betrifft die Normen:
EN 11611
Die Internationale Norm legt Mindestanforderungen an die Sicherheit und die Prüfverfahren für Schutzkleidung fest, einschließlich Hauben, Schürzen, Ärmel und Gamaschen, die den Körper des Trägers einschließlich Kopf (Hauben) und Füßen (Gamaschen) schützen und während des Schweißens getragen werden. Diese Art von Schutzkleidung soll den Träger vor Spritzern (kleine Spritzer geschmolzenen Metalls), kurzen Kontaktzeiten mit Flammen, Strahlungswärme aus einem Lichtbogen, der zum Schweißen und verwandten Verfahren verwendet wird, schützen und die Möglichkeit eines elektrischen Schlages durch Kurzschluss minimieren. Schweiß, Schmutz oder andere Verunreinigungen können die Schutzwirkung gegen Kurzzeitkontakt mit stromführenden Leitern bei diesen Spannungen beeinträchtigen. Um stets – und auch nach mehrfacher Verwendung – einen ausreichenden Schutz gegen die Risiken zu gewährleisten, denen Schweißer aller Wahrscheinlichkeit nach ausgesetzt sind, sollten persönliche Schutzausrüstungen (PSA) in professionellen Wäschereien aufbereitet werden.
ISO 11612
Die Norm legt die Leistungsanforderungen für Schutzkleidung aus flexiblen Materialien fest, die den Körper des Trägers mit Ausnahme der Hände vor Hitze und/oder Flammen schützen sollen. Zum Schutz des Kopfes und der Füße des Trägers sind die einzigen Schutzkleidungsteile, die bislang in den Geltungsbereich von ISO 11612 fallen, Gamaschen, Kapuzen und Überstiefel. Für Hauben, Visiere und Atemschutzgeräte sind jedoch keine Anforderungen gestellt. Dies gilt es zu bewirken.
Der Geltungsbereich der WG 4 – Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter, Wind und Kälte im Rahmen der neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 – betrifft folgende Normen:
ISO 14058
Die Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für die Leistung von Kleidungsstücken zum Schutz gegen die Auswirkungen von kühler Umgebung über -5 ° C fest (siehe Anhang C). Diese Effekte umfassen nicht nur niedrige Lufttemperaturen, sondern auch Feuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit. Kälteschutz Ensembles sind von dieser Norm bislang ausgeschlossen, sollen jedoch künftig einbezogen werden.
ISO 343
Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren fest, die für vorgefertigte Kleidungsstücke, Materialien und Nähte von Schutzkleidung gegen den Einfluss von Niederschlag (z. B. Regen, Schneeflocken), Nebel und Bodenfeuchtigkeit gelten. Sie muss zielgerichtet weiterentwickelt werden.
Fazit
Durch jahrelange Praxis, theoretische und praktische Erfahrung, kann Andrea Rechtsteiner ihr Know-how in diesen Bereichen in ganz besonderer Weise einbringen. Mit dieser Expertise ist der DTV in den Gremien gut gewappnet und es ist gewährleistet, dass die Bedürfnisse der Textilpflegebranche in der europäischen Normungsarbeit bestens vertreten werden.
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