13 Jun Nachhaltigkeit einmal anders
Countdown für Altgeräteregister läuft – Nachhaltigkeit einmal anders
Auf die Rechtsberater, die Mandanten aus der Elektronikbranche und/oder der Textilbranche beraten, könnte in Sachen Nachhaltigkeit einiges an Arbeit zukommen.
Der Grund: Seit dem 1. Mai 2018 können Händler, Hersteller und Importeure von Kleidung oder Möbeln mit elektrischen Zusatzfunktionen ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Vorgaben bei der vom Umweltbundesamt beauftragten „stiftung elektro-altgeräte register“ unter www.stiftung-ear.de anmelden.
Hintergrund: Die Registrierung des Sortiments ist notwendig, da ab dem 15. Mai 2018 der sog. offene Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft tritt. Damit müssen Produkte, wie elektrisch verstellbare Tische oder blinkende Kleidungsstücke vor dem Verkaufsstart registriert werden, damit eine umweltgerechte Entsorgung der Technik gewährleistet ist. Die Internetseite informiert sowohl Hersteller wie auch öffentlich-rechtliche Entsorger über alle gesetzlichen Details und hält neben einer Newsline ein ständig aktualisiertes FAQ bereit.
Bereits seit dem 24. November 2005 sind die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gesetzlich verpflichtet, sich bei der Stiftung ear registrieren zu lassen. Ohne vorherige Registrierung darf ein Hersteller keine Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen. Bislang ist das Gesetz zu keiner größeren Bedeutung gelangt.
Hinweis
Das ElektroG und das Altgeräteregister können künftig in den Bereichen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Corporate Wear sowie bei Medizinprodukten Bedeutung erlangen, wenn die technische Entwicklung weiter derart dynamisch voranschreitet, das bestimmte – mit Elektronik verbundene – Funktionen in die Bekleidung bzw. in Textilien integriert werden.
Das Attribut des „Inverkehrbringens“ korrespondiert unmittelbar mit der PSA-Verordnung und könnte in vielen Fällen zu Beanstandungen führen, ggf. mit ernsten Schwierigkeiten für Hersteller, Händler und Bereitsteller (Dienstleister).